Unser Hinweisgebersystem bei EWE Go

Integrität und Transparenz sind bei EWE Go von zentraler Bedeutung. Compliance ist daher ein wesentliches Thema und dementsprechend konsequent im Unternehmen verankert, denn der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance.

Mit unserem Hinweisgebersystem ermöglichen wir Mitarbeitern, anonym Bedenken oder Verstöße gegen interne Richtlinien oder gesetzliche Vorschriften zu melden. Dadurch fördern wir eine transparente und vertrauensvolle Unternehmenskultur und schaffen es gleichzeitig, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

EWE Go ist zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben auf die Unterstützung der Mitarbeitenden und Vertragspartner:innen angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen. Bei EWE Go stehen alle Mitarbeitenden in der Verantwortung, Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben unverzüglich zu melden. Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.

Als Anlaufstellen für Hinweisgebende steht die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. EWE Go und EWE AG versichern, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von EWE Go selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von EWE Go entstanden sind. Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit. 

Download Verfahrensordnung

Unsere Compliance -Kontaktdaten

Konzern-Compliance-StelleOmbudsperson

EWE AG

Stichwort „Hinweis“
Tirpitzstraße 39
D-26122 Oldenburg

Tel: +49 1622903669

Fax: +49 441 4805-1099

E-Mail: hinweis@ewe.de 

Rechtsanwalt Jörn Beyer

HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte
Marienstraße 9-11
D-30171 Hannover

Tel.: +49 511 262 938-52

Fax: +49 511 262 938-99

E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de

 

Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht es zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.

Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DS-GVO finden sich hier.